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   OLG Hamm, 19.07.1988 - 1 Vollz (Ws) 220/88   

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https://dejure.org/1988,2624
OLG Hamm, 19.07.1988 - 1 Vollz (Ws) 220/88 (https://dejure.org/1988,2624)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.07.1988 - 1 Vollz (Ws) 220/88 (https://dejure.org/1988,2624)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Juli 1988 - 1 Vollz (Ws) 220/88 (https://dejure.org/1988,2624)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1989, 91
  • NStZ 1988, 525
  • JR 1989, 481
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus OLG Hamm, 19.07.1988 - 1 Vollz (Ws) 220/88
    »Die Kontaktaufnahme des Anstaltsleiters zu außenstehenden Firmen zur Kontrolle der Bezahlung der Warenlieferungen stellt eine Maßnahme i.S. des § 109 StVollzG dar, durch die in den durch das informationelle Selbstbestimmungsrecht (BVerfGE 65, 1ff) geschützten Rechtskreis des Gefangenen eingegriffen wird.

    Entgegen der Auffassung der Strafvollstreckungskammer hält der Senat die Kontaktaufnahme des Anstaltsleiters zu außenstehenden Firmen zur Kontrolle der Bezahlung der Warenlieferungen für eine Maßnahme i. S.d. § 109 StVollzG , durch die in den durch das informationelle Selbstbestimmungsrecht (BVerfGE 65, 1 ff.) geschützten Rechtskreis des Gefangenen eingegriffen wird (vgl. auch Senatsentscheidung vom 28. April 1988 - 1 Vollz [Ws] 115/88 sowie Beschluß des OLG Celle vom 21. September 1984- 3 Ws 133/84 [StrVollz] = NStZ 1985, 44 , die beide eine Auskunft über den Aufenthalt des Gefangenen in der JVA betreffen).

  • OLG Hamm, 28.04.1988 - 1 Vollz (Ws) 115/88

    Auskunftserteilung durch Vollzugsbehörde an Dritte; Keine gesetzliche Regelung;

    Auszug aus OLG Hamm, 19.07.1988 - 1 Vollz (Ws) 220/88
    Entgegen der Auffassung der Strafvollstreckungskammer hält der Senat die Kontaktaufnahme des Anstaltsleiters zu außenstehenden Firmen zur Kontrolle der Bezahlung der Warenlieferungen für eine Maßnahme i. S.d. § 109 StVollzG , durch die in den durch das informationelle Selbstbestimmungsrecht (BVerfGE 65, 1 ff.) geschützten Rechtskreis des Gefangenen eingegriffen wird (vgl. auch Senatsentscheidung vom 28. April 1988 - 1 Vollz [Ws] 115/88 sowie Beschluß des OLG Celle vom 21. September 1984- 3 Ws 133/84 [StrVollz] = NStZ 1985, 44 , die beide eine Auskunft über den Aufenthalt des Gefangenen in der JVA betreffen).
  • OLG Celle, 21.09.1984 - 3 Ws 133/84
    Auszug aus OLG Hamm, 19.07.1988 - 1 Vollz (Ws) 220/88
    Entgegen der Auffassung der Strafvollstreckungskammer hält der Senat die Kontaktaufnahme des Anstaltsleiters zu außenstehenden Firmen zur Kontrolle der Bezahlung der Warenlieferungen für eine Maßnahme i. S.d. § 109 StVollzG , durch die in den durch das informationelle Selbstbestimmungsrecht (BVerfGE 65, 1 ff.) geschützten Rechtskreis des Gefangenen eingegriffen wird (vgl. auch Senatsentscheidung vom 28. April 1988 - 1 Vollz [Ws] 115/88 sowie Beschluß des OLG Celle vom 21. September 1984- 3 Ws 133/84 [StrVollz] = NStZ 1985, 44 , die beide eine Auskunft über den Aufenthalt des Gefangenen in der JVA betreffen).
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